Authentifizierung

Für kritische Verfahren, bei denen die Identität des Antragstellers zuverlässig nachgewiesen werden muss, ist vor dem Absenden des Formulars die Authentifizierung im Wege der Bürgerkarte (eCard, andere Chipkarte oder Mobiltelefon) vorgesehen. Die Behörde kann sich in diesem Fall gesetzlich auf die Identität des Anbringers verlassen.

Die Bürgerkarte wurde als elektronischer Ausweis mit qualifizierter Signatur konzipiert und auf Basis der jedem erwachsenen Österreicher zur Verfügung stehenden e-Card jedermann kostenlos zugänglich gemacht. Vor kurzem wurde darüber hinaus die wesentlich einfacher handhabbare Bürgerkartensignatur über das Mobiltelefon eingeführt, welche über FinanzOnline und den österreichischen Zertifizierungsdienst a-trust problemlos und ohne weitere Voraussetzungen von Zuhause aus aktiviert werden kann.

Derzeit gibt es in Österreich rund 150.000 Benutzer von qualifizierten Signaturen. Die Akzeptanz der Bürgerkarte wird mit der Zahl der möglichen Anwendungen steigen und ist andererseits in der Praxis Voraussetzung für die Nutzbarkeit zahlreicher eGovernment-Anwendungen. Das klassische Henne-Ei-Problem!

Jedenfalls ist es sinnvoll und notwendig, in allen eGovernment-Gemeinden im Zuge der Aktivierung ihrer eGovernment-Angebote die kostenlose Registrierung der Bürgerkarte (eCard oder Handy) der Bevölkerung bekannt zu machen und den Bürgerinnen und Bürgern beim Registrierungsvorgang zu helfen.

Ein Ziel des Projekts “Tirol 2.0″ ist es, in jeder Tiroler Gemeinden  einen Registration-Officer (RO) zu installieren, der befähigt und berechtigt ist, für die Bürgerinnen und Bürger die Handy-Bürgerkarte zu aktivieren.

Und hier geht’s gleich direkt:

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