Bei der dualen Zustellung wird das Erledigungsdokument (Bescheid, Information, etc.) des Verfahrens online an einen externen Dienstleister übermittelt, welcher die Aufgabe übernimmt, nach Möglichkeit digital rechtsgültig zuzustellen und nur, wenn dies nicht möglich ist, das Erledigungsschreiben auszudrucken und auf herkömmliche Weise (je nach Anforderung ohne Nachweis, mit RSb oder RSa) an den Adressaten zu verschicken.
Gerade dieser Bereich des eGovernment birgt hohe Einsparungspotenziale, ist doch die Zustellung auf digitalem Wege über ein Zustellpostfach ungleich günstiger als das Ausdrucken, Kuvertieren, Vergebühren und Transportieren auf dem Postweg. Um die Einsparungen zu maximieren ist daher die intensive Bewerbung dieser innovativen Zustellungsart sinnvoll, die nach einmaliger Registrierung allen österreichischen und künftig über das europäische STORK-Framework auch internationalen Behörden und anderen Institutionen offen steht.
Zur Registrierung des Kunden wird eine Personenbindung gemäß E-GovG, d.h. eine Bürgerkarte, benötigt. Bei der erstmaligen Anmeldung wird beim Zustelldienst ein Postfach erstellt und es erfolgt ein Eintrag in das zentrale Zustellverzeichnis („Zustellkopf“). Ab diesem Zeitpunkt können behördliche Schriftstücke elektronisch empfangen werden. Für den Zustelldienst fallen keine Kosten beim Empfänger an.
Gemäß Zustellgesetz wird der Empfänger zweimal mittels eMail über das Vorliegen eines Zustellstückes im elektronischen Postfach verständigt bzw. erfolgt eine dritte Verständigung per Briefpost, wenn das Schriftstück innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht abgeholt worden ist. Letztere entfällt, wenn der Absender keinen Zustellnachweis angefordert hat. Anschließend gilt das Schriftstück als zugestellt.






















