Der Begriff des eGovernment wird im allgemeinen Sprachgebrauch in unterschiedlichen Ausprägungen verwendet und ist daher nicht klar umrissen. Zur weiteren Verwirrung gibt es im Umfeld dieses Terminus noch eine Reihe anderer Begriffe, die sich alle durch ein vorangestelltes kleines ‚e‘ hervorheben.
Die engste Begriffsauslegung von eGovernment wird gleichgesetzt mit dem Begriff der eAdministration und bezeichnet sämtliche Verwaltungshandlungen, die auf elektronischem Wege durchgeführt werden. Dabei wird der gesamte Weg eines Verwaltungsverfahrens vom Anbringen bzw. internen Auftrag bis hin zur Erledigung (Bescheid oder andere Zustellungsformen) elektronisch abgebildet.
Ein erweiterter Begriff umfasst neben der eigentlichen Verwaltung auch eProcurement, also die elektronisch gestützte Beschaffung unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften und eDemocracy, was für die elektronische Beteiligung der Bürger an den politischen Prozessen steht. eDemocracy wird wiederum unterteilt in eParticipation, der Beteiligung der Bevölkerung an der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, sowie eVoting, also Abstimmungen durch die Bevölkerung im elektronischen Wege bei Wahlen, Volksabstimmungen und –befragungen. Letzteres wird gelegentlich auch als ePolling bezeichnet.
Für die Nutzbarkeit des Begriffs ist vor allem die Unterscheidung nach der Zielgruppe sehr gut geeignet. G2C (Government to Citicen), G2B (Government to Business) und G2G (Government to Government) sind unter diesem Gesichtspunkt die drei zentralen Ausrichtungen der elektronischen Verwaltung.
Die wesentliche Grundlage des Begriffs eGovernment, repräsentiert durch das kleine ‚e‘ am Wortbeginn, ist die elektronische Abwicklung auf Basis geeigneter IT-Infrastruktur, welche durch die Entwicklung der EDV und des Internet erst in den letzten Jahren sinnvoll möglich geworden ist.
Wichtig:
eGovernment ersetzt NICHT die herkömmlichen Kontaktmöglichkeiten mit der Behörde, so wie die Einführung des Fernsehens nicht das Radio verdrängt hat. Selbstverständlich bleibt es stets auch möglich, im Gemeindeamt persönlich vorzusprechen, Formulare mit der Hand auszufüllen und per Post an die Behörde zu schicken oder den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen. Viele Menschen können oder wollen auch in näherer Zukunft aus unterschiedlichen Gründen keinen Computer benützen, um mit der Behörde in Kontakt zu treten. eGovernment ist eine Ergänzung der bisherigen Kontaktmöglichkeiten, welche sich durch die erzielten Effektivitätsvorteile und die steigende IT-Durchdringung der Bevölkerung immer mehr zum Standardkontakt zu Behörden entwickeln wird.
Wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand wird es sein, möglichst allen Bürgern den barrierefreien Zugang zu eGovernment zu ermöglichen, ohne sie dazu zu verpflichten (Digitale Integration, eInclusion). Dieser bürgerorientierte Ansatz wird Multi-Channel-Access genannt.























