Ziele von eGovernment

Primäres Ziel des eGovernment ist vor allem eine durchgängig medienbruchfreie Verwaltung, im gegenständlichen Idealfall das papierlose, virtuelle Gemeindeamt. Daneben werden jedoch aus Sicht der jeweiligen Interessenten weitere Ziele angestrebt:

  • Die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie sollen erfüllt werden.
    Die EU-DLR 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 verpflichtet die öffentliche Hand ab 1. Jänner 2010, all ihre Leistungen über elektronische Schnittstellen anzubieten.
  • Kosten im Verwaltungsapparat sollen eingespart werden.
    Die durch die Wirtschaftskrise verursachten finanziellen Engpässe der Gemeinden zwingen zu Einsparungen, Wirtschaftlichkeitsverbesserungen und Kooperationen. Das Ziel einer schlanken und effizienten Verwaltung ermöglicht die Restrukturierung der Verwaltungseinrichtungen und erübrigt gelegentlich sogar die Nachbesetzung natürlicher Personalabgänge.
  • Die Qualität der Verwaltungsverfahren soll steigen.
    Durch die medienbruchfreie, hoch standardisierte Bearbeitung der Verwaltungsabläufe werden Fehlerquellen beseitigt und die Transparenz der Verfahren wesentlich gesteigert.
  • Die Durchlaufgeschwindigkeit soll erhöht werden.
    Durch die elektronische Verwaltung der Akten und Dokumente ohne Medienbrüche können Transport-, Such- und Ablagehandlungen vermieden werden. Die Automatisierung und elektronische Plausibilitätsprüfung zahlreicher Arbeitsschritte strafft viele Verfahren deutlich.
  • Die Gemeinde soll ihr Image nach außen verbessern und als Standort für Unternehmensansiedelungen attraktiver werden.
    eGovernment wird immer mehr zum Standortfaktor für die Wirtschaft. Eine Gemeinde, welche ihren Betrieben einen effektiven, online zugänglichen und rasch arbeitenden Verwaltungsapparat bietet, wird künftig das Rennen um Arbeitsplätze machen.
  • Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden soll einfacher und effizienter werden.
    Durch standardisierte Schnittstellen wird die behördenübergreifende Bearbeitung von Geschäftsfällen möglich. Die Weiterleitung von Akten an über-, unter- oder gleichgeordnete Behörden erfolgt elektronisch und ohne Zeitverzug.
  • Die Verwaltungsabläufe sollen modernisiert und optimiert werden.
    Die Einführung von eGovernment zwingt zur Definition bzw. Überarbeitung des Leistungskatalogs und zur Evaluierung und Optimierung der auf den einzelnen Leistungen basierenden Verfahrensprozesse.
  • Die Orientierung der Verwaltung hin zum Bürger (=Kunden) im Sinne des New Public Management-Modells soll realisiert werden.
    eGovernment ermöglicht eine völlig neue kundenorientierte Servicequalität der Verwaltung. Das immer wieder geforderte One-Stop-Prinzip sowie die Einbeziehung des Kunden in „seine“ Verfahren sind nur durch elektronisch abgewickelte Prozesse möglich.
  • Die Motivation und die Arbeitsbedingungen der Verwaltungsmitarbeiter sollen verbessert werden.
    Durch die klare Struktur der elektronischen Verfahren werden Fehler vermieden und Transparenz geschaffen. Der jeweilige aktuelle Stand der Verfahren ist stets klar ersichtlich und die Bearbeitung im Vertretungsfall wesentlich einfacher.

Daraus lassen sich drei essenzielle Zielsetzungen des eGovernment nicht nur für den kommunalen Bereich ableiten, welche mehr oder weniger stark ausgeprägt jedes eGovernment-Projekt definieren und gleichzeitig wesentliche Grundlagen des New-Public-Management-Ansatzes beinhalten:

  1. Erhöhung der Effizienz:
    eGovernment bringt deutliche Kosteneinsparungen durch Prozessoptimierung und elektronisches Dokumenten-Management.
  2. Verbesserung des Verwaltungsangebots:
    eGovernment bringt neue Angebote und eine deutliche Qualitätssteigerung für Bürger und Unternehmen (Kunden- und Dienstleistungsorientierung)
  3. Mehr Transparenz:
    eGovernment steigert die Zugänglichkeit zu administrativen und politischen Prozessen von außen und den internen Überblick über die Verfahrenslandschaft.

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